In bestimmten Fällen akzeptiert Ihr Vertragspartner eine Kündigung außerhalb der vertraglichen Fristen. Es bedarf der Zusendung von Dokumenten (per E-Mail, Post oder Fax), welche vom Serviceteam geprüft werden. Ziehen Sie beispielsweise ins Ausland und Ihre Zeitschrift kann nicht nachgeliefert werden, prüfen wir nach Vorlage Ihrer Abmeldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt eine vorzeitige Kündigung.
Ist der Abonnent nicht bzw. nicht mehr geschäftsfähig, können Angehörige oder gesetzliche Vertreter eine vorzeitige Vertragseinstellung beantragen. Als Nachweis dient z.B. ein spezifisches ärztliches Attest oder ein Pflegegrad-Feststellungsbescheid. Ergänzend wird eine Vertretungsvollmacht (Betreuerausweis, Vollmacht) zur Bearbeitung des Antrags benötigt.
Sofern ein Nachweis über gesundheitliche Lese-Einschränkungen eingereicht werden kann, wird eine vorzeitige Kündigung geprüft. Als Nachweis gelten spezifische ärztliche Atteste, Behindertenausweise mit den Merkzeichen H oder Bl oder auch ein Pflegegrad-Feststellungsbescheid.
Eine Inhaftierung kann in Abhängigkeit der Dauer und Art vom Vertragspartner als Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung akzeptiert werden. Als Nachweis ist die Haftbescheinigung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einzureichen.
Im Falle der dokumentierten Zahlungsunfähigkeit wird ggf. eine vorzeitige Vertragsbeendigung akzeptiert. Zur Prüfung wird als Nachweis die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder der Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens benötigt.
Nach Vorlage eines Nachweises, aus dem die Minderjährigkeit des Abonnenten hervorgeht (z.B. Kopie (Kinder-)Personalausweis, Geburtsurkunde), kann das Abonnement vorzeitig eingestellt werden.
Aus einer Preiserhöhung der Zeitschrift kann ein Sonderkündigungsrecht erwachsen. Zur Klärung des Anspruchs sind zunächst die AGBs Ihres Abonnement-Vertrags zu prüfen. Sollte nach erfolgter Prüfung eine Anspruchsgrundlage bestehen, kann das Formular zur Einreichung des Antrags im Kundenservice genutzt werden.
Sofern die Zeitschrift von Seiten des Verlags eingestellt wird, haben Sie die Möglichkeit eines Titelwechsels. Sollten Sie das Angebot nicht annehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte über das Kontaktformular mit.
Sollte der Abonnent versterben, können Angehörige oder gesetzliche Vertreter bei Übersendung der Sterbeurkunde die Kündigung beantragen. Nach abschließender Prüfung des Dokuments wird das Abonnement ungeachtet jeglicher Fristen eingestellt.
Sofern die Zeitschrift in das jeweilige Land nicht nachgeschickt werden kann, wird eine vorzeitige Vertragsbeendigung geprüft. Als Nachweis ist eine Abmeldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt einzureichen.